Das Grundgesetz und die Regenbogenflagge: Ein Zeichen für alle

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. (Präambel des Grundgesetzes)

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Fundament unserer Demokratie und garantiert grundlegende Rechte für alle Menschen. Seine Präambel und die Artikel 1, 2 und 3 sind hier besonders wichtig: Sie sichern die Menschenwürde, das Recht auf persönliche Freiheit und den Schutz vor Diskriminierung. Diese Prinzipien gelten uneingeschränkt für jeden, der in Deutschland lebt.

Im Landkreis Oder-Spree setzen wir am 16. Juni 2025 ein deutliches Zeichen dafür: Vor dem Landratsamt in Beeskow wird erneut vom Landrat Frank Steffen die Regenbogenflagge gehisst. Sie ist nicht nur ein Symbol der LGBTIQ*-Community, sondern auch eine wichtige Erinnerung daran, dass die im Grundgesetz verankerten Rechte und die damit verbundene Gleichbehandlung für alle Menschen gelten – ohne Ausnahme. Die Regenbogenflagge steht somit für die Werte, die unser Grundgesetz schützen soll.

Seid / seien Sie dabei! Um 11 Uhr geht es los. Gemeinsam bunt. Gemeinsam Stark. Josephine Vetter – Die Mut-Schenkerin ist auch dabei.